Teilnahmebedingungen MODEZONE 2020
Die Veranstaltung wird vom LENTOS Kunstmuseum Linz, Ernst-Koref-Promenade 1, 4020 Linz durchgeführt und nachfolgend als Veranstalter genannt.
AUSSTELLUNGSORT
LENTOS Kunstmuseum Linz, Ernst-Koref-Promenade 1, 4020 Linz
Auditorium, Foyer und Donauatelier
AUSSTELLUNGSZEITEN (Änderungen vorbehalten!)
Freitag 20.11. 18:00 – 22:00 Uhr
Samstag 21.11. 10:00 – 18:00 Uhr
Sonntag 22.11. 10:00 – 18:00 Uhr
ANMELDUNG
Die Anmeldung für einen Standplatz zur MODEZONE 2020 ist bis spätestens 8. Juni 2020 möglich und erfolgt ausschließlich online unter www.modezone.at/anmeldung
Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus dem vollständig ausgefüllten Online-Formular und 3 Fotos der aktuellen Kollektion via E-Mail an: office@modezone.at Der Erhalt der Anmeldeunterlagen wird nach Absenden der Online-Anmeldung direkt automatisch bestätigt.
Über die Zulassung als AusstellerIn entscheiden das Organisationsteam und deren Jury. Die Jurysitzung wird Ende Juni 2020 stattfinden. Achtung: Es werden nur vollständig ausgefüllte Anmeldeunterlagen samt Fotos zur Jurysitzung zugelassen. Es können keine Websites durchgesehen werden!!! Das Organisationsteam ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
An der Teilnahme der Veranstaltung berechtigt sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die eine positive Juryrückmeldung bekommen und die Einzahlung der Standgebühr innerhalb des angegebenen Fälligkeitsdatums tätigen. Zu- und Absagen werden per E-Mail bis Ende Juni 2020 versandt. Mit der Zusage wird eine Bestätigung mitgeschickt, die binnen einer Woche von den AusstellerInnen zurückgesandt wird. Damit ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und AusstellerIn bindend.
Der Veranstalter verschickt nach erfolgter Zusage Anfang September die Rechnungen über die Standgebühren / Modenschaugebühren & Werbepauschale. Diese ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Erst mit Einzahlung der Standgebühr habt ihr den Stand fix! Sollte die angegebene Zahlungsfrist nicht eingehalten werden, behält sich das Organisationsteam vor, den Messestand anderweitig zu vergeben.
Ist die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder die Ausstellungsdauer zu verkürzen, ohne dass der Aussteller hieraus Schadensersatzsprüche geltend machen kann.
Muss im Falle eines erneuten Ausbruch der Covid-19-Pandemie mit entsprechenden Vorgaben der österreichischen Bundesregierung die Veranstaltung abgesagt werden, dann wird die bereits bezahlte Standgebühr zu 100% rückerstattet.
RÜCKTRITT
Ein Rücktritt aus dem Vertrag kann nur in Absprache mit dem Organisationsteam und anschließend in schriftlicher Form erfolgen.
Bei einem Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an:
bis 1. September 2020 50 %
danach 100 % der vereinbarten Summe.
STANDZUTEILUNG
Die Standvergabe erfolgt durch das Organisationsteam. Der Standplan wird ca. 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt.
UNTERVERMIETUNG
Eine Untervermietung des Messestandes ist nicht gestattet!
FOTOGRAFIE
Die AusstellerIn erteilt das Einverständnis zur Erstellung von Fotografie- und Videoaufnahmen ihrer Person und deren Ausstellungsgegenständen im Rahmen der MODEZONE 2020 sowie zur honorarfreien Veröffentlichung des Foto- und Videomaterials durch das Organisationsteams
MODENSCHAU
Über die Zulassung zur Modenschau entscheiden das Organisationsteam und deren Jury.
VERKAUFSFLÄCHEN
Der Veranstalter errichtet die Grobstruktur der Ausstellungsräumlichkeiten und der Verkaufsstände. Die Einrichtung und Befüllung des Standplatzes mit den Ausstellungsobjekten obliegt den AusstellerInnen.
Alle für die Errichtung des Standes verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Auf Wänden können Bilder oder
Plakate montiert werden, allerdings dürfen ausschließlich rückstandsfreie Befestigungsmaterialien verwendet werden!
Die Rückseiten der Stände gestalten sich unterschiedlich: Holzwand, Fenster, Stellwand oder Sichtbeton. Für Mobiliar (Kleiderstangen, Regale, Kleiderpuppen,….) ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Tische und Sessel können vom Veranstalter gegen Voranmeldung kostenfrei ausgeliehen werden. Bitte bei der Anmeldung angeben!
Falls Strom benötigt wird, bitte bei der Anmeldung vermerken. Es fallen auch hierfür keine Extrakosten an. Verlängerungskabel müssen allerdings selbst mitgebracht werden!
UMKLEIDEKABINEN
Jeder Ausstellungsraum wird mit Umkleidekabinen samt Spiegel ausgestattet.
AUF- und ABBAUZEITEN
Der Aufbau ist am Fr 20.11. von 9:00 – 17:00 Uhr,
der Abbau am So 22.11. von 18:00 – 20:00 Uhr möglich.
Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung abgebaut werden! Vorzeitiges Abbauen des Standes wird mit einer Vertragsstrafe von 100% der Standmiete belegt. Bei Nichteinhaltung der Räumungsfrist, hat der Aussteller die Kosten für den Abtransport bzw. der Lagerung zu tragen.
STANDBETREUUNG
Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand während der Ausstellungszeiten mit den von ihm angegebenen Waren zu belegen und während der Öffnungszeiten zu betreuen.
SAUBERKEIT & ORDNUNG
Jeder Aussteller ist dazu verpflichtet, seinen Standplatz sauber zu halten und seinen Müll selbst zu entsorgen. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Standplatz völlig gereinigt und geräumten Zustand zu verlassen. Eine allfällige notwendige Reinigung durch den Veranstalter geht auf Kosten des Ausstellers.
SICHERHEIT
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Messestandes ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten. Das LENTOS Kunstmuseum Linz ist in der Nacht geschlossen und wie jedes andere Museum gut gesichert.
HAFTUNG
Der Veranstalter und dessen Organisationsteam übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste, Diebstahl und Folgeschäden. Es können diesbezüglich keine Schadenersatzforderungen gestellt werden. Für den Abschluss entsprechender Versicherungen hat jeder Aussteller selbst zu sorgen. Für Personen und Sachschäden, die durch den Aussteller verursacht werden, haftet der Aussteller. Der Aussteller hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
GENEHMIGUNGEN
Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine Tätigkeit am Stand erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und geltende gewerberechtliche und wettbewerbsrechtliche, gesundheitspolizeiliche, feuerpolizeiliche und polizeiliche Vorschriften und Gesetze eingehalten werden. Eventuell von Behörden geforderten Steuern und Abgaben sind vom Aussteller zu entrichten.
REGISTRIERKASSE
In Österreich gilt seit 2016 die Registrierkassenpflicht. Der Aussteller ist selbst verantwortlich und hat sich zu erkundigen, welche Regelung auf ihn zutrifft. Der Veranstalter und das Organisationsteam übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
DATENSCHUTZ
Mit der Anmeldung zur MODEZONE 2020 im LENTOS Kunstmuseum Linz erkläre ich mich bereit, dass meine Daten im Rahmen der Veranstaltung weiterverarbeitet werden. Der Veranstalter und das Organisationsteam verpflichtet sich, die Daten gemäß der DSVGO zu schützen und ggf. zum Zwecke der Vertragsvollziehung an Dritte weiterzugeben.